Hertzberg
Anmeldedatum: 24.02.2010 Beiträge: 11
|
Verfasst am: 25.02.2010, 04:23 Titel: |
|
|
Hallo liebe Mitwirkende in diesem Thread,
Die Beiträgein diesem Thread zu Fernheilung greifen leider an der Rechtssituation in Deutschland teilweise vollkommen vorbei.
Das Bundesverfassungericht hatte 2007 aufgrund Verfassungsklage von Elkunoviz, (Geistheiler unterstünden nicht den Bestimmungen des HWG,) rechtsgültig entschieden, Geistheiler unterstünden in ihrer Werbung sehr wohl den Bestimmungen des HWG.
Somit ist jegliche Erwähnung, dass der Heiler Fernheilung macht (egal ob auf Spendenbasis oder gegen Vorauskasse oder gratis) seitens des Heilers im Internet auf seiner Homepage oder z.B. in diesem Forum verboten und strafbar.
Ich habe mir die Mühe gemacht, auf meiner Homepage (unten anklickbar ...www) den Gesetzestext HWG zu Fernheilung und die Google Suchbegriffe zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit AZ usw. dazu wiederzugeben.
Nun gab es das früher schon, dass etwas hinsichtlich Geistheilung verboten war (inzwischen aufgehobene Zulassungspflicht als Heilpraktiker) - ... und trotzdem konnte man weitgehend unbehelligt heilen.
Die jetzige Verbotssituation zur Werbung mit Fernheilung für Heiler im Geltungsbereich deutscher Gesetze stellt sich aber für mich anders dar.
Die rechtswidrige Werbung zu Fernheilung ist für geschäftstüchtige Rechtsanwälte abmahnbar. Dazu braucht es einen Veranlassenden, z.B. einen Heilpraktikerverband. Kosten für den abgemahnten Heiler 1250 Euro. Die ersten Abmahnungen haben stattgefunden, aufgrund der völlig klaren Rechtssituation mit Erfolg.
Die meisten Heiler in Deutchland haben ihre Erwähnung, dass sie auch Fernheilung machen, inzwischen aus ihrer Internet- Homepage entfernt. Dadurch erleiden sie einen Verdienstnachteil gegenüber denjenigen Heilungsanbietern, die Fernheilung weiterhin anbieten. Konsequenterweise wird es nach meiner Einschätzung so sein, dass einige derjenigen, die nicht mehr für ihre Fernheilung werben, (kostenlose) Strafanzeige gegenüber denjenigen erstatten, die noch für Fernheilung werben. Die Justiz muss dann angezeigte Werbende für Fernbehandlung mit Geldstrafe bestrafen.
Ich bitte alle diejenigen Leser und Mitwirkende in diesem Forum, die fernheilung auf ihrer Homepage erwähnen, sich mit der deutschen Rechtssituation HWG "Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Gesundheitswesens / Heilmittelwerbegesetz" jetzt endlich einmal zu befassen.
Nachdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu nun schon 3 Jahre her ist, gilt keine Ausrede "habe doch davon nichts gewusst" mehr.
Nochmal im Klartext: Fernheilung an sich ist nicht verboten und strafbar. Verboten und Strafbar ist die Werbung zu Fernheilung. Als "Werbung" gilt auch die Erläuterung / Erwähnung des Fernheilungsanbietenden, dass er Fernheilung macht, z.B. im Internet auf seiner Homepage oder in diesem Forum.
L.G.
Hertzberg |
|